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Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag


Auch bei Ihrer Urlaubsbuchung sollten Sie sich klar sein über die Rechte und Pflichten, die Sie als Gast und Ihr Vermieter durch
die Buchung einer Unterkunft eingehen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Grundsätze kurz dargelegt:

Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb bestätigte Zimmer- oder Ferienwohnungsreservierung begründet
zwischen Gast und Vermieter ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch dieser nach seiner
Schließung, der Bestätigung Ihres Vermieters, nur mit dem Einverständnis beider Vertragspartner gelöst werden. Im einzelnen
ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen
nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig,
auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4a. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen
Preis zu bezahlen abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

b. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10 % des Übernachtungspreises, bei Übernachtung
mit Frühstück 20 % des Hotelpreises.

5a. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu
vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag
zu zahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Die Kurverwaltung Zwiesel rät Ihnen, auf alle Fälle eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese übernimmt im
Schadensfall alle Kosten, die Ihnen aus dem Rücktritt vom Beherbergungsvertrag entstehen, etwa, wenn Sie Ihre Reise
durch Krankheit oder Unfall nicht antreten können oder früher abreisen müssen.

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